Gutachten

Leistungen in Immobilienbewertungen, Schadensanalysen und Thermografie.

1. Arten von Immobiliengutachten

Wertermittlung von Immobilien

Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:

Schadensgutachten

Bauschadenthermografie

Einsatz der Wärmebildkamera Stufe 2 zur:

Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter

Zubehör nach § 97 BGB, zum Beispiel:

Auch nach Sturm, Hagel, Hochwasser oder Brandschäden.

2. Qualifikationen und Referenzen

Qualifikationsnachweise

Referenzen

Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Amtsgerichte in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg Vorpommern.

3. Rechtliche Grundlagen

Grundlage der Wertermittlung ist § 194 BauGB. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften sowie der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre.

Rechtsgrundlagen:

4. Gutachtenarten

Gerichtsgutachten

Bestellung durch gerichtlichen Beschluss. Beantwortung konkreter Beweisfragen. Vergütung nach JVEG.

Privatgutachten

Für Verkauf, Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Schadensersatzfragen sind die Anforderungen geringer als bei Gerichtsgutachten.

Bankgutachten

Grundlage für Kreditvergaben. Maßgeblich für die Bank ist der Beleihungswert.

5. Leistungen und Kosten

Erstgespräch

Für Immobilienbewertungen kostenfrei.

Honorar

6. Immobilienwertermittlungsverordnung

Link zu https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html

Die ImmoWertV 2021 regelt bundesweit einheitlich: