1. Arten von Immobiliengutachten
Wertermittlung von Immobilien
Wir erstellen Verkehrswertgutachten für:
- Verkauf und Erwerb von Immobilien
- Gutachten für Schenkungen und Erbschaften zur Feststellung der Schenkungs-, und Erbschaftssteuer
- Zwangsversteigerungen und Zwangsteilungen
- Gerichtsverfahren
- Versicherungsschäden bei Bau, Wasser, Fäkalien, Schimmel und Fogging
- Prüfung von Steuerschätzungen des Finanzamtes
- Erbschaftsstreitigkeiten
- Gütertrennung bei Ehescheidungen
- Bauzwischenstandsbewertungen bei Abnahmen, Abbruch, Insolvenz oder Eigentümerwechsel
Schadensgutachten
- Schäden an und in Gebäuden
- Bauschäden nach Wasser-, Fäkalien-, Schimmel-, oder Foggingbefall
- Feststellung von Baumängeln bei Abnahmen und sonstigen Baustreitigkeiten
Bauschadenthermografie
Einsatz der Wärmebildkamera Stufe 2 zur:
- Ortung von Leckagen
- Feststellung von Bauundichtigkeiten
- Analyse von Feuchte und Folgeschäden
Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter
Zubehör nach § 97 BGB, zum Beispiel:
- Hausrat
- Maschinen und Anlagen
- Büro, Gaststätten und Hotelausstattung
Auch nach Sturm, Hagel, Hochwasser oder Brandschäden.
2. Qualifikationen und Referenzen
Qualifikationsnachweise
- 1992 bis 1993 Zertifikatslehrgang für Wertermittlungen IHK Berlin
- 1999 bis 2000 Spezialseminare Akademie für Betriebswirtschaft Berlin
- 2002 zertifizierung als Gutachter für Amts-, und Landgerichte
- 2004 Zertifizierung nach Europanorm
- 2007 Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter
- 2009 Gutachter für Schäden an Gebäuden
- 2011 TüV geprüfter Gutachter für Schimmel-, Fogging-, Fäkalien-, und Wasserschäden
- 2016 Sachkundiger Bauschadenthermografie Stufe 2
- sowie jährlich 3 Tagesweiterbildungsmaßnahmen im Bundesverband der Zerrtifizierten SV
Referenzen
Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Amtsgerichte in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg Vorpommern.
3. Rechtliche Grundlagen
Grundlage der Wertermittlung ist § 194 BauGB. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften sowie der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre.
Rechtsgrundlagen:
- ImmoWertV 2021
- ZVG bei Zwangsversteigerungen
- JVEG für Gerichtsgutachten
4. Gutachtenarten
Gerichtsgutachten
Bestellung durch gerichtlichen Beschluss. Beantwortung konkreter Beweisfragen. Vergütung nach JVEG.
Privatgutachten
Für Verkauf, Kauf, Erbschaft, Scheidung oder Schadensersatzfragen sind die Anforderungen geringer als bei Gerichtsgutachten.
Bankgutachten
Grundlage für Kreditvergaben. Maßgeblich für die Bank ist der Beleihungswert.
5. Leistungen und Kosten
Erstgespräch
Für Immobilienbewertungen kostenfrei.
Honorar
- 95,00 € pro Stunde
- Porto und Teefon pauschal 10,00 €
- 0,75 € pro Kilometer Fahrtkosten
- Fotos mit 0,50 € / Bild
- 47,50 € Fahrzeit - nur bei Entfernungen über 15 km
- 2,50 € pro Feuchtemessung
- 7,50 € pro Datenlogger pro Woche
- 25,00 € pro Thermobericht
- Druckkosten für Gutachten / Begehungsberichte
- Ggf. Vorlagekosten für behördliche Auskünfte zum Nachweis
- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
6. Immobilienwertermittlungsverordnung
Link zu https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html
Die ImmoWertV 2021 regelt bundesweit einheitlich:
- Vergleichswertverfahren
- Ertragswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Bodenwertermittlung
- Berücksichtigung von Rechten und Belastungen