Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsgrundlagen für Gutachten, Bewertungen und Sachverständigenleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Dipl.-Ing. Dieter Arnold, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Schadensgutachten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.

§ 2 Auftragserteilung

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

§ 3 Leistungsumfang

Gutachten werden nach anerkannten Bewertungsverfahren und technischen Regeln erstellt.

Die Leistung umfasst ausschließlich den im Auftrag definierten Untersuchungsumfang.

Eine weitergehende Beratung ist nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

Er ermöglicht den Zugang zu Grundstücken, Gebäuden und relevanten Bereichen.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar.

Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 6 Fälligkeit

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§ 7 Haftung

Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Urheberrecht

Gutachten und Stellungnahmen sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Sachverständigen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.