Schadensgutachten zu einem Fäkalienschaden
1. Vorbemerkungen
Bautechnische und baubiologische Gutachten, hier Bauschadensgutachten aus einem Fäkalienschaden, decken Baumängel, Bauschäden sowie Reparatur- und Sanierungsnotwendigkeiten an Immobilien auf.
Ein Fäkalienschaden kann aus einem Baumangel oder aus einem Bauschaden entstehen. Er ist in jedem Fall ernst zu nehmen.
Bei einem Fäkalienschaden muss schnell, fachgerecht und gründlich gehandelt werden. Neben materiellen Schäden besteht eine erhebliche Gesundheitsgefahr für Menschen aller Altersgruppen.
2. Begriffsabgrenzungen zu Baumangel und Bauschaden
2.1 Baumangel
Ein Baumangel ist die Abweichung des Istzustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand. Die Ursache liegt vor Baubeginn, etwa in Planungsfehlern oder mangelhaften Baugrunduntersuchungen.
Baumängel führen regelmäßig zu Wertminderungen und müssen in Wertermittlungen berücksichtigt werden. Ihre Beseitigung ist häufig kostenintensiv.
2.2 Bauschaden
Ein Bauschaden ist eine Verschlechterung des Bauwerkszustandes durch ein schädigendes Ereignis während oder nach der Bauzeit. Ursachen können Wasserrohrbruch, mangelhafte Dämmung oder Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik sein.
Bauschäden sind meist behebbar, verursachen jedoch oft hohe Kosten.
Erscheinungsformen von Mängeln:
- Wert- oder Gebrauchsminderung des Werkes
- Fehlende zugesicherte Eigenschaften
- Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik gemäß § 633 BGB und § 3 VOB/B
3. Die wesentlichsten Ursachen eines Fäkalienschadens
- Fehler in der Bauvorbereitung
- Planungsfehler
- Ausführungsfehler
- Ungeeignete Einbauteile
- Falsche Materialwahl
- Unterlassene Instandhaltung
- Fehlerhafte Reparaturen
- Unsachgemäße Nutzung von Toiletten oder Leitungen
- Missbrauch der Toilette als Müllentsorgung
- Unkenntnis im Umgang mit Fäkalienbefall
Die Ursachen ermittelt der Sachverständige im Rahmen eines Gutachtens. Häufig entsteht Streit über die Frage der Kostentragung.
Die größte Gefahr ist die Gesundheitsgefährdung. Schadstoffe können durch Einatmen in den Körper gelangen. Besonders gefährdet sind:
- Kinder mit noch nicht vollständig entwickeltem Immunsystem
- Ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem
- Chronisch Kranke
4. Notwendige Sofortmaßnahmen bei einem Fäkalienschaden
- Mund- und Nasenschutz tragen.
- Bei Unsicherheit Fachfirma oder zuständige Behörde kontaktieren.
- Leitung absperren und defekte Stelle provisorisch sichern.
- Verursacher informieren.
- Betroffene Toilette nicht weiter benutzen.
- Trocknungsfirma beauftragen.
- Raum intensiv lüften.
- Versicherung und Vermieter informieren.
- Reparatur, Trocknung, Desinfektion und Freimessung durchführen lassen.
- Raum bis zur Freigabe nicht betreten.
5. Die Gefahren aus einem Fäkalienschaden
5.1 Gefahren für die Gesundheit
Formaldehyd
Formaldehyd ist eine giftige chemische Verbindung. Es ist farblos, stechend riechend und gasförmig.
Akute Risiken:
- Reizung von Augen, Haut und Atemwegen
- Lebensgefahr bei hohen Konzentrationen
- Krebserzeugendes Potential
VOC
VOC sind flüchtige organische Verbindungen. Sie stammen aus Lösungsmitteln, Kunststoffen, Farben oder Möbeln.
Mögliche Symptome:
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Reizungen der Schleimhäute
- Müdigkeit
- Beeinträchtigung des Nervensystems
5.2 Gefahren für die Bausubstanz
Fäkalienhaltiges Wasser dringt in hygroskopische Baustoffe ein. Ohne schnelle fachgerechte Trocknung entstehen Schimmelbildung und massive Substanzschäden.
6. Unser Leistungsangebot und die Kosten
6.1 Vorbemerkungen
Nach Erstgespräch und Besichtigung bieten wir Gutachterleistungen zur Ursachenfeststellung an.
6.2 Leistungen zur Erstbesichtigung
- Bauzeichnungen
- Flurkarte
- Grundbuchauszug
- Mietverträge
- Vereinbarungen zu Rechten Dritter
6.4 Kosten Erstgespräch
- 95,00 € pro Stunde vor Ort
- 0,75 € pro Kilometer
- 47,50 € Fahrtkosten ab 15 km
- 2,50 € je Feuchtemessung bei Bedarf
- 5,00 € je Datenlogger pro Woche
- Mehrwertsteuer nach Satz
Weitergehende Leistungen werden nach Aufwand kalkuliert.
7. Schadenersatzansprüche
Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Ist der Schaden selbst verursacht, reguliert die eigene Versicherung. Andernfalls haftet der Verursacher.
Keine Einigung
Wenn zwei sich streiten, muss oft ein Dritter entscheiden.
- Mediator
- Schiedsstelle
- Gericht
| Empfehlung | Ein Gerichtsverfahren sollte das letzte Mittel sein. |
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8. Referenzobjekte des Sachverständigen
Für Privatpersonen
| 3 MFH Döbern – Schimmel- und Fäkalienschaden | 2014 |
| MFH Cottbus – Fäkalienschaden | 2015 |
| Arztpraxis Cottbus – Fäkalienschaden | 2015 |
| Wohnung Köpenick – Schimmel- und Fäkalienschaden | 2016 |
Für Amtsgerichte
| AG Neuruppin MFH – Fäkalienschaden | 2010 |
Für Unternehmen
| Versicherungsbüro Birkenwerder – Fäkalienschaden | 2016 |
| Arztpraxis Berlin – Schimmel- und Fäkalienschaden | 2015 |